Worum geht's hier?

Ursprünglich ist die Erklärbär-Ecke entstanden aus Texten rund um meinen Job (Internet und -Telefonie), die ich z.B. für Azubis oder auch mal Kunden geschrieben habe. Inzwischen gehört auch das E-Auto zu meinem Nerd-Interessensgebiet, und das ein oder andere an Definitionen und Informationen sammle ich hier.

Heute: Privates Laden

Ein paar Basics, wenn man überlegt, sein Auto daheim zu laden.

Muss es Wallbox sein oder tut's auch die Steckdose?

Weder noch :-)

Wer die Möglichkeit hat, sich eine Wallbox in die Garage oder an den Stellplatz zu bauen, sollte das auf jeden Fall machen. Einerseits hat die Wallbox meist alles dabei, was man braucht: Zugangskontrolle (Ladevorgang startet erst, wenn man einen RFID-Chip dagegen hält), meistens ein angeschlagenes Kabel mit Halterung, manchmal einen MID-geeichten Zähler (zur Erfassung, mit welchem Ladechip wie viel Strom verbraucht wurde, z.B. für den Arbeitgeber), ist wasserdicht und wurde (hoffentlich) vom Elektriker korrekt angeschlossen. Und wer Photovoltaik hat oder plant, kann auch direkt ein Produkt nehmen, das nur bei ausreichender PV-Produktion lädt, z.B. (ungetestet) Zappi.

Von den Vorteilen abgesehen: Eine technische Notwendigkeit, mittels Wallbox zu laden, gibt es nicht.

Die Steckdose auf der Garageneinfahrt ist aber trotzdem keine (Dauer)-Lösung. Was aus Brandschutz-Gründen dagegen spricht, und warum blaue oder rote CEE-Steckdose besser sind, habe ich bei den Steckertypen beschrieben. 

Hat man aber eine Steckdose, die exklusiv nur für das Auto oder zumindest die Garage verlegt wurde, dann spricht da grundsätzlich nichts dagegen. 

Als Zwischenlösung könnte man sich auch ein Produkt wie den hier von mir getesteten JuiceBooster oder den Mitbewerber go-e Charger zulegen und legt sich in die Garage eine rote Drehstrom-Steckdose. Dann hat man das gleiche wie bei einer Wallbox (der JuiceBooster ist nichts anderes; mit Wandhalterung wäre er sogar Wallbox-förderfähig), nur eben dass man auf Reisen das Ding mitnehmen könnte. Muss man sich aber schon in Ruhe durchrechnen, ob nicht eine Wallbox am Ende die bessere Wahl ist.

11 oder 22 KW? Anmeldung oder Freigabe vom Netzbetreiber?

Die meisten Wallboxen können per Schalter zwischen 11KW und 22KW Ladeleistung konfiguriert werden. Dabei gilt:

  • für 22 KW brauchst Du 3x 32A-Absicherung, das ist eine ganze Menge. (Zum Vergleich: 11KW kommt mit 3x 16A aus, genauso wie ein E-Herd oder eine Sauna)
  • darum ist das auch genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber, der will nämlich wissen, wenn irgendwo derartige Großverbraucher laufen. Einerseits wegen den Strommengen pro Straßenzug, andererseits aber auch, weil Starten und Beenden eines 22KW-Ladevorgangs mehr Auswirkungen auf ein Stromnetz hat als zwei 11 KW-Wallboxen, die aber ja nie exakt in der gleichen Sekunde anfangen bzw. aufhören
  • und darum waren die KfW-Wallbox-Förderungen auch alle auf 11KW limitiert, denn man will eigentlich keine 22KW-Lademonster haben

Wollen ist das eine, brauchen das andere. Und auch brauchen tut man eine 22KW-Wallbox daheim nicht,

  • üblicherweise muss das eigene Auto ja nicht in wenigen Stunden von ganz leer auf ganz voll aufgeladen sein, sondern parkt z.B. über Nacht da. Und da spielt Geschwindigkeit doch gar keine Rolle
  • und die Auswahl an Autos, die überhaupt bei Typ2 mit 22 KW laden können, ist eher gering. Die meisten on-board-Ladegeräte können eh nicht mehr als 11KW AC

Also: 11 KW ist die bessere Wahl, und die ist nur anmeldepflichtig (d.h. der Netzbetreiber will es wissen, muss aber nicht zustimmen). 

Spartipp: Wärmepumpenstrom und THG-Quote

Unter dem Stichwort "Wärmepumpenstrom" gibt es bei einigen Netzbetreibern / Stromanbietern besondere Tarife für Wärmepumpen. Bedingung ist, dass diese Geräte eine sog. EVU-Sperre haben (d.h. das Energieversorgungsunternehmen kann das Ding aus der Ferne abschalten, wenn die Last im Netz zu groß ist) und natürlich ein eigener Zähler bzw. ein Zwei-Tarif-Zähler.

Grundsätzlich gilt dieser Tarif nicht nur für Wärmepumpem, sondern auch Wallboxen können damit versorgt werden. Es gibt aber durchaus EVUs oder Stromanbieter, die das (ohne rechtliche Grundlage) zunächt mal verneinen.

Im Sommer 2022 wurde als weiterer Spartipp die THQ-Quote (hier beschrieben) bekannt, die man auch für die heimische Wallbox bekommen kann. Hat man daheim eine wirklich "richtige" Ladesäule (z.B., weil darüber die Abrechnung mit mehreren Nachbarn oder dem Arbeitgeber läuft und auch deren Roaming-fähige Ladekarten unterstützt werden), dann stimmt das sogar. Hat man aber eine "normale Wallbox", dann sind THG-Quoten-Tricksereien mindestens mal eine Grauzone, wenn nicht sogar einfach unzulässig, denn die THG-Quote ist für öffentliche Ladesäulen gedacht (und die müssen z.B. deutlich teurer eichrechtskonform sein, was etwas anderes ist als nur einen geeichten Zähler zu haben). 

Laden mit Nachbarn

In gemeinsamen Parkplatz-Anlagen, Garagenhöfen und Tiefgaragen stellt sich oft die Frage, wie man Wallboxen gemeinsam nutzen kann.Dabei gibt es zwei Themen:

  • Die Abrechnung: Viele Wallboxen können die Verbräuche einer Zugangskarte zuweisen - für 2-3 Nutzer ist das noch praktikabel. Bei größeren Nutzergruppen kann man entweder auf ein Mehr-Parteien-System mit Abrechnungsfunktion gehen, oder (s.u.) auf halb-öffentlche Ladesäulen.
  • Das Lastmanagement (was das ist, habe ich hier beschrieben): Es können und brauchen gar nicht alle Autos gleichzeitig laden, sondern über die Nacht verteilt können die Autos den verfügbaren Strom ja nacheinander nutzen.

Ein Beispiel für eine Garagen-Anlage ist ChargeX, hier gibt es einen externen Erfahrungsbericht. Eine andere Option wäre, halb-öffentliche Ladesäulen zu installieren und an ein "richtiges" Backend anzubinden (das macht dann auch Lastmanagement), jeder Anwohner kann seine gewohnte Ladekarte nutzen, die Abrechnung wird vereinfacht und THG-Quote kann man "legal" auch noch kassieren. Hat aber auch Nachteile, allen voran natürlich auch, dass technisch auch jeder Fremde da laden kann (zwar gegen Bezahlung, aber auf dem eigenen Parkplatz).

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